Zum Schutz des Vermögens und zur Entlastung der Erben …
Es gibt gute Gründe in Ihrer letztwilligen Verfügung einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Eine Testamentsvollstreckung ist insbesondere zu empfehlen
- bei Nachlässen, die ein größeres Vermögen und Immobilien umfassen
- bei Nachlässen mit Unternehmen(-santeilen)
- bei Nachlässen mit unterschiedlich zu erfüllenden Vermächtnissen oder Teilungsanordnungen
- zum Schutz des Nachlasses vor unnötigen Kosten oder einer Zerschlagung
- zur finanziellen Absicherung des Ehegatten oder anderer Familienmitglieder
- bei schutzbedürftigen, insbesondere behinderten oder minderjährigen Erben
- zur Erhaltung des Familienfriedens bei potentiell streitgeneigten Erben
- zum Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern (§ 2214 BGB)
- zur Entlastung des oder der Erben von den umfangreichen Aufgaben bei der Nachlassabwicklung oder Verwaltung